Vorurteile und Mobbing
Aus WikiSchool
|
[Bearbeiten] Mobbing
Der Begriff Mobbing beschreibt schikanöses Handeln einer oder mehrer Personen gegen eine Einzelperson oder Personengruppe. Meist über längeren Zeitraum. Die Aktionen haben das Ziel dem Ansehen des Opfers zu schaden und/oder es aus seiner Position zu vertreiben
Mobbing Experte Prof. Heinz Leymann spricht dann von Mobbing wenn einer oder mehrere Mobbing Vorfälle (von den von ihm definierten 45 Handlungen) über ein halbes Jahr oder länger mindestens einmal pro Woche vorkommen.
[Bearbeiten] Vorurteile
„Wenig Wissen – Schlecht Denken“ „Vorurteile sind stabil gewordene Wahrnehmungstäuschungen Rechtsextremismus = Nationalismus + Rassismus + Fremdenfeindlichkeit + Gewalttätigkeit
Vorteile von Vorurteilen:
- Vorurteile sichern den Zusammenhalt in der Gruppe, Gemeinsamkeiten stechen hervor
- Vorurteile vergrößern Anerkennung, indem man die Vorurteile mit den Gruppenmitgliedern teilt
- Vorurteile schaffen Sicherheit, unbekannte und fremde werden durch vorurteile ausgeschlossen, vorübergehend oder endgültig
- Durch Vorurteile kann man die eigene Unwissenheit überspielen.
[Bearbeiten] Subjektive und Objektive Schuld
- Subjektive Schuld: Schuldgefühl welches vorliegt ohne Begründet werden zu können.
- Objektive Schuld: Tatsächliche Schuld
- Persönliche Schuld: Bewusst ungerechte Handlungen führen zu ihr. Die schwere dieser Schuld hängt von der Bedeutung der Tat ab.
„Wenn wir müssen, können wir nicht mehr sollen“ Schuld ist ein Gefühl von Ungenügen, mangelndem Sinn oder nicht gelungener Gestaltung des Lebens. Schuld weckt Angst vor dem Versagen.
„Was nicht sein darf kann nicht sein“
Neurotische Schuldgefühle sind nicht real, sie werden jedoch sehr real wahrgenommen, die Ursachen liegen in der meist in der Kindheit, zunächst das Schuldgefühl und dann der sühne Zyklus.
Depressive Menschen werden meist von einer Zentnerschweren Last unbewusster Schuldgefühle erdrückt, welche zur ständigen selbst Beschuldigung führen, und bis zum Suizid führen können..
[Bearbeiten] Moral und Normenwandel
Die drei Ebenen der Entwicklung:
- Vorkonventionelle Ebene: Ein Kind reagiert bereits auf gesellschaftliche Regeln und normen, jedoch nur durch die Konsequenzen (Belohnung, Bestrafung, usw.)
- Konventionelle Ebene: Das einhalten von Gesellschaftliche Regeln und Normen wird als Selbstzweck gewertet. Loyalität und Aufrechterhaltung und Unterstützung der Personen oder Gruppen die der Aufrechterhaltung der Ordnung dienen sind bereits entwickelt.
- Nachkonventionelle Ebene: Deutliches Bemühen eigene Moralische werte und Prinzipien zu bestimmen und durchzusetzen.
[Bearbeiten] Gewissensentwicklung nach Freud
Ausbildung des Über-Ichs (Zwanghaften Gewissens) während der Kindheit, wesentliche Funktionen sind: Aggressionen zu binden und Schuldgefühle zu entwickeln.
Es gibt zwei Arten von Schuldgefühlen: Angst vor der Autorität, später Angst vor dem Über-Ich. Das Erste Zwingt dazu zu verzichten das zu tun was Schuldgefühle auslösen würde, und das Zweite bringt die Bestrafung. Personen deren Angst vor dem Über-Ich zu gering ist, sind eher bereit verbotene oder unsittliche dinge zu tun. Über-Ich und Es stehen in Konkurenz, das Es ist das Triebhafte was Menschen verleitet dinge zu tun die nicht rechtens sind. Das Ich vereinbart diese beiden miteinander.
Eine Handlung des Ichs ist dann korrekt wenn es den Anforderungen der Realität und denen des Über-Ichs genügt. Das Über Ich achtet auf das Ich und droht mit Strafen, es übernimmt die Funktion der Eltern. Über-Ich = Gewissen.
Wenn sich gesellschaftliche und moralische Normen ändern bleibt davon das Über-Ich nicht unberührt, es wird sich anpassen, denn man will ja nicht auf der Strecke Bleiben.
Verbrechensaufbau Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Verfahren Verurteilung
Strafgesetzbuch --^ hat: Bestimmungsfunktion (Was Recht und Unrecht ist), Garantiefunktion (Straffreiheit wenn man sich ans Gesetz hält)
Manche Tatbestände können auch rechtskonform sein, z.B. Notwehr, Nothilfe, rechtfertigender Notstand und Amtshandlungen (Polizisten usw.)
Die Schuld hat zwei Formen: Vorsatz (absichtlich) und Fahrlässigkeit (durch sorgfalt vermeidbar)
Die Schuld kann entschuldbar sein, z.B. bei Geisteskrankheiten oder unter Drogeneinfluss (Alkohol etc.)
[Bearbeiten] Verfahrensvorschriften:
- Nulla poena sine lege – keine Strafe ohne Gesetz
- Ne bis in idem – für eine Tat nur eine Strafe
- In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten
- Der Angeklagte darf sich Rechtfertigen, muss es aber nicht
- Kein härteres Urteil bei Berufung
- Öffentlichkeit des Verfahrens
- Rechtliches Gehör
In Deutschland Tatstrafrecht: Niemand kann bestraft werden weil er für gefährlich gehalten wird, nur wenn er eine Tat begannen hat darf er belangt werden. Für die Verurteilung ist die Tat, für das Strafmaß der Täter verantwortlich. Bloße Absichten können ebenfalls nicht bestraft werden. Bestraft wird nur wer die Absicht auch durchführt.
Grundauffassungen des Strafrechts: Vergeltungstheorie, Generalprävention, Spezialprävention Die Pragmatische Theorie Hat sich durchgesetzt sie setzt sich aus allen dreien zusammen. Grundsätze:
- Niemand darf aus präventiven Gründen härter bestraft werden als es dem maß seiner Schuld entspricht
- Die Todesstrafe ist abgeschafft weil sie dem Gedanken der Resozialisierung widerspricht
- Der Resozialisierungsgedanke erfordert die Möglichkeit der Entlassung auf Bewährung bei Lebenslangen Strafen nach 15-20 Jahren
- Freiheitsstrafen unter 6 Monaten widersprechen dem Gedanken der Resozialisierung, diese Freiheitsstrafen sind auf begründete ausnahmen begrenzt.
WIKI
Abituraufgaben
Referate
Fächer
FORUM
News
Ankündigungen
Schule
Nach der Schule
Freizeit und Miteinander
Computer & Internet
OffTopic
CHAT
IRC
Tutorial
TOOLS
html2wiki
GAMES
WIKISCHOOL
Impressum
Links

