Kammermusik
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Der Begriff Kammermusik bezeichnete ursprünglich Musik, die im Gegensatz zur Kirchenmusik für die fürstliche „Kammer“, also den weltlich-repräsentativen Gebrauch bestimmt war. Erst im Laufe des Barock entstand die Eingrenzung des Begriffs auf reine, klein besetzte Instrumentalmusik. Ab der Klassik findet sich aber auch eine explizite Abgrenzung gegenüber der aufkeimenden Konzertmusik. Die wohl bekannteste Gattung der klassischen Kammermusik stellt das Streichquartett dar. In der Romantik erfährt die Kammermusik eine konzertante und virtuose Erweiterung der bestehenden musikalischen Mittel.
Unter Kammermusik wird heute die Musik für kleine Instrumental-Ensembles im Gegensatz zur Musik für Orchester verstanden, wobei der Übergang zwischen den Genres von jeher fließend ist - man denke an Kammerorchester und -chöre, die weder definitiv klein noch groß besetzt und recht verbreitet sind. Die Kammeroper beispielsweise besteht oft aus einem kleinen Opernensemble (Kammerorchester, kleiner Chor, Solisten der wesentlichsten Gesangsfächer) und wird aus einem großen Opernensemble für Tourneen zusammengestellt, auf denen es für diese Zusammensetzung geeignete Bühnenwerke aufführt.
Der Begriff der Kammermusik befindet sich allerdings in den letzten 20 Jahren in einer Wandlung. Beeinflusst durch neuere Forschung und die auch im Mainstream der klassischen Musik weite Verbreitung der Barockmusik, findet sich die Kammermusik heute besonders für größere Ensembles stärker durch Begriffe wie „kammermusikalischer Klang“ und „kammermusikalische Verantwortung“ abgegrenzt von der klassischen „Konzertmusik“, als dies bis jetzt der Fall war.
Unter vokaler Kammermusik versteht man Vokalmusik und Arrangements für die Besetzung von kleineren Vokalensembles.
Verwechselt wird der Begriff „Kammermusik“ hin und wieder mit der Hausmusik.
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